Genau darum geht es aktuell im Landessozialgericht Stuttgart.
Der Kläger, ein Hardcore Aktivist aus Heidelberg meint dass nach wie vor der maßgebliche Regelsatz nicht ausgezahlt wird, der nicht bei 505 € liegt sondern bei etwa 620 €.
Grundlage hierfür ist die Tatsache dass etwa 13% der ausgezahlten Gelder für Luxus bestimmt sind, die restlichen 87% sind zweckgerichtete essentielle Beträge für Strom Essen Kleidung etc, also Beträge die jeder knastbruder in andere Form auch bekommen würde.
Den Knast Bruder und den bürgergeld Empfänger unterscheiden also etwa 13% an Zuwendungen, was ein Problem darstellt, wenn man bis zu 30% sanktionieren darf, was das bundessozialgericht erlaubte.
Der Kläger aus Heidelberg argumentiert nun, dass die 87% bezüglich des maßgeblichen regelsatzes letztlich 70% darstellen und somit 30% zusätzlich ausgezahlt werden müssten um den Bürgergeld Empfänger nicht schlechter zu stellen als den knastbruder.
Fakt ist, wenn der bürgergeld Empfänger sanktioniert wird erhält er deutlich weniger Geld bei 30%,, was dann in die für die essentiellen Ausgaben reservierten Beträge geht, er also weniger Kleidung, weniger hygieneartikel, weniger Essen zur Verfügung hat, was zwar seit Jahren hingenommen wird, nicht aber von ihm.
Das Verfahren steht davor, terminiert zu werden, wobei noch kein Datum festgelegt wurde, zwischenzeitlich wurde der Kläger teils täglich Opfer von Gewalt Anschlägen und Unterstellungen, die mit Knast verbunden wären wollte man ihn dort haben, auch sind Verfahren gegen ihn eingeleitet worden die mit extremen brutalitäten verbunden sind, es bleibt fraglich ob er den Termin wahrnehmen kann, vor allem auch deswegen weil er inflationär Morddrohungen bekommt...