Dienstag, 5. November 2019

Gute Neuigkeiten für die Armen Deutschlands

Wie das bundesverfassungsgericht mitteilen lässt, sind Kürzungen von Hartz IV Empfängern nur noch bis zu 30 % möglich, und auch nicht für minimal drei Monate.

Härtefälle sind letztlich ganz von Sanktionen befreit.

Da es sich um das Existenzminimum handelt, heißt dieses indirekt dass der Hartz4 Satz steigen müsste, was weiterhin bedeutet, dass der Freibetrag (in Sachen Einkommen) von etwa 1100.- € auf mindestens 1400.- € erhöht werden müsste. Warum? 

Wenn also Hartz IV letztlich so erhöht wird, das 30% weniger die aktuellen 400€ darstellen, die bekanntlich als akzeptabel bzw tatsächliches Minimum angesehen werden, müsste der Satz um 200€ steigen, weil ein Drittel von 600€ nunmal in etwa 400€ sind, und dadurch dann auch eine akzeptable Teilhabe in der Gesellschaft möglich wäre.

Das ist die Message zwischen den Zeilen.

Wem das natürlich viel vorkommt, dem sei gesagt, dass das auch tatsächlich ziemlich viel ist, allerdings nur für Leute, die seit jeher gewohnt sind, voller Entbehrungen und auf Sparflamme zu leben. Zieht man nämlich gewisse Fixkosten ab, zu denen künftig auch Versicherungen zählen sollten, um auch die Mitmenschen zu schützen, bleibt gar nicht so viel übrig. Bedenkt man zusätzlich, dass durch die Neuregelung der grunderwerbsteuer, also der bodensteuer, die mieten im allgemeinen deutlich steigen müssten, wird sich für den Hartz IV Empfänger letztlich nichts großartiges ändern, außer die indirekt angeordnete Hartz IV Erhöhung wird nicht umgesetzt. Dann wird es noch kritischer, denn dann werden letztlich alle Hardcore mäßig sanktioniert, wenn die sonstigen Preise steigen und es keine Angleichung gab.